GEMA setzt sich gegen SUNO durch und definiert Maßstäbe für internationales Urheberrecht
Die GEMA hat im Rechtsstreit gegen SUNO, eine US-amerikanische Anbieterin von KI-generierten Audioinhalten, einen weiteren wegweisenden Erfolg erzielt. Das Landgericht München stellte fest, dass SUNO durch das Training mit weltbekannten Songs aus dem Repertoire der GEMA in den USA, aber auch durch deren Speicherung und Wiedergabe in Europa gegen geltendes amerikanisches und deutsches Urheberrecht verstößt. Damit bestätigt das Gericht die Position der GEMA: Die Verwertung sowie die Wiedergabe der Musikstücke aus dem GEMA-Repertoire unterliegen einer Lizenzpflicht und die Anbieter müssen den Urhebern eine Vergütung zahlen. Die Entscheidung ist der zweite gerichtliche Erfolg der GEMA in einem Verfahren gegen KI-Anbieter. Bereits im November 2025 hatte das Landgericht zugunsten der GEMA in einem Rechtsstreit gegen OpenAI geurteilt. |